Pflicht zu Mehrwegverpackungen ab 2023

26.10.2022 • Verpackungsgesetz - VerpackG §§ 33 und 34

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Betriebe ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. Das gilt auch für Caterer, Lieferdienste und ggf. für Betriebe des Lebensmittelhandels und des -handwerks (z.B. für heiße Theken).

 

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