KfW-Förderung für Ladestation und Smarthome/Smartmeter

27.11.2018 • im Zusammenhang mit den Programmen 430/151/152

Wird ein Gebäude mit Bauantrag vor 01.01.2002 energetisch saniert, kann das Förderprogramm 151/152 oder bei 1-2 Familienhäusern und Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften das Zuschuss-Programm 430 beantragt werden.

Dabei kann man nach den technischen Bedingungen der KfW mit Hilfe eines zugelassenen Energieberaters das Wohngebäude in schrittweisen Einzelmaßnahmen (z.B. Dachdämmung oder Heizung) oder als Effizienzhaus sanieren.

Expertensuche: https://www.energie-effizienz-experten.de/fuer-private-bauherren/finden-sie-experten-in-ihrer-naehe/ 

Führt man diese Sanierung durch, sind  auch die Kosten für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und Smarthome, Smartmetersysteme förderfähig.

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003613_Infoblatt_151_152_430.pdf

"Dieses KfW-Programm wird aus dem CO2-Gebäude­sanierungs­programm und dem Anreiz­programm Energie­effizienz des Bundes­ministeriums für Wirt­schaft und Energie (BMWi) finanziert. Für den Austausch besonders ineffizienter Heizungen und den Einbau neuer Lüftungs­anlagen stellt das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie aus dem Anreiz­programm Energie­effizienz (APEE) Gelder für erhöhte Zuschüsse zur Verfügung." Quelle: KfW
 

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