Pauschale für Ladestrom vom Finanzamt

21.03.2018 • bestätigt.

Damit Nutzer eines E-Dienstwagens (1% - Regelung) zu Hause laden können und keinen Zwischenzähler installieren müssen, erkennt das Bundesfinanzministerium Pauschalen zur Abrechnung mit dem Arbeitgeber an: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-10-26-anwendungsschreiben-gesetz-zur-steuerlichen-foerderung-von-elektromobilitaet-im-strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Übrigens ist der am Arbeitsplatz unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ladestrom für Arbeitnehmerfahrzeuge kein geldwerter Vorteil und damit steuerfrei. (bereits seit 2016)

 http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2016-12-14-LSt-Anwendung-G-stl-Foerderung-Elektromobilitaet-Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

zur Liste

So erreichen Sie uns

Umweltzentrum des
Handwerks Thüringen
In der Schremsche 3
07407 Rudolstadt

Tel.: 03672 377180
Fax: 03672 377188

E-Mail schreiben