Änderung bei KfW-Förderung

22.02.2018 • ab 17.04.2018 für Wohn- und Nichtwohngebäude

"Am 17. April (einem Dienstag) treten bei der KfW-Förderung neue Merkblätter und neue technische Mindestanforderungen in Kraft – und zwar sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Schauen wir zunächst auf die Letzteren: Auffällig ist hier bereits eine sprachliche Änderung: Die Förderstandards bei Nichtwohngebäuden heißen künftig nicht mehr "Effizienzhaus", sondern "Effizienzgebäude".
Bei den technischen Mindestanforderungen ist unter anderem neu, dass Erweiterungen von Bestandsgebäuden nur noch bis 50 qm Fläche als Sanierung mitgefördert werden können. Bei größeren Erweiterungen ist eine Unterstützung nur als Neubau möglich. Das bisherige Kriterium des offenen Raumverbundes entfällt. Auch bei den Konditionen zeigt sich ein Bündel an Änderungen; so werden in den Programmen 276/277/278 und 219/220 beihilfefreie Zinssätze eingeführt.
Sicher nicht alles, aber doch eine ganze Menge neu macht der April auch bei den Wohngebäuden: In den Programmen "Energieeffizient Bauen" (153) und "Energieeffizient Sanieren" (151/152, 430) gibt es einige Produktänderungen sowie neue Merkblätter und Anlagen. Auch aus diesem Feld ein Beispiel: Die "Liste der Technischen FAQ für Wohngebäude", bislang verbindliche Anlage zum Merkblatt und daher Vertragsbestandteil, ist künftig ein nicht verbindliches "Infoblatt". Diese Auswahl kann hier genügen, denn wir haben uns durch die neuen Regelungen geackert und die wichtigsten Änderungen zu Wohngebäuden und zu Nichtwohngebäuden übersichtlich zusammengestellt."

Wohngebäude http://www.oekozentrum-nrw.de/kfw-foerderung-fuer-wohngebaeude.html 

Nichtwohngebäude http://www.oekozentrum-nrw.de/neuerungen-zur-kfw-foerderung-von-nichtwohngebaeuden.html

Quelle: Newsletter Öko-Zentrum NRW 1/2018

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