Windenergieerlass Thüringen in Kraft getreten

16.09.0206 • Er dient als Arbeitsgrundlage bei der Planung von Windenergieanlagen

Nach einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit mit  553 Stellungnahmen  in der einjährigen Konsultationsphase, verabschiedete das Thüringer Kabinett  im Juni 2016 den Windenergieerlass.

Er regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Thüringen und dient als Arbeitsgrundlage für die Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Bestimmung der Vorranggebiete für Windenergie.

"Das Landeskabinett Thüringen hat am 21.06.2016 den Windenergieerlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft beschlossen. Unter anderem wird darin der Abstand bei Wohnbebauung mit 750 m angegeben, um die Immissionsbelastungen zu minimieren und eine Konfliktvermeidung anzustreben.

Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen, wird zusätzlich eine Abstufung im 750 bis 1.000 m Abstandsbereich empfohlen. Für Wohnhäuser und gemischte Wohn-Gewerbegebäude im Außenbereich empfiehlt der Windenergieerlass einen Abstand von 600 m als weiche Tabuzone.

Die thüringische Landesregierung verfolgt das Ziel, bis 2040 den Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus 100 Prozent regenerativer Energie selbst zu decken. Bis zum Jahr 2020 soll ein Anteil von 35 Prozent Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erreicht werden. Der vorgelegte Erlass zielt darauf, etwa 1 Prozent der Landesfläche für die Belange der Windenergie nutzbar zu machen."

Quelle:  https://www.wind-energie.de/presse/meldungen/2016/neuer-windenergieerlass-thueringen

Windenergieerlass:  http://www.thueringen.de/mam/th9/tmblv/eler/windenergieerlass_vom_21.6.2016.pdf 

Vorranggebiete der Planungsgemeinschaft Ostthüringen: http://www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/ost/regionalplan/rrop/index.asp

 

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