Das EEG 2017 wurde beschlossen

12.07.2016 • und regelt den Ausbau erneuerbarer Energien. Für Solarstromanlagen auf Gebäuden ändert sich wenig. ERFOLG: Solarer Mieterstrom soll günstiger werden

Für viele Eigenheimbesitzer und Unternehmer lohnt sich weiterhin die Errichtung einer Solarstromanlage auf dem Hausdach oder Firmengelände.

Ab 2017 wird der Ausbaukorridor durch die Förderung über Ausschreibungsverfahren geregelt. Das gilt für große Anlagen im Bereich:

  • Windenergie an Land

  • Windenergie auf See

  • Photovoltaik (ab 750 kW)

  • Biomasse (ab 150 kW oder als Anschlussförderung kleinerer Bestandsanlagen)

Mit dem  EEG 2017 soll der Ausbau der erneuerbaren Energien kosteneffizient und wettbewerbsfähig gelingen. Erleichterte Zugangsbedingungen zu den Ausschreibungen für  Bürgerenergiegesellschaften werden festgeschrieben. Auch die Lieferung von Mieterstrom wurde mit einer Verordnungsermächtigung, mit der solare Mieterstrommodelle anderen Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden, erleichtert.

Kleine Anlagen sind wie bisher von den Ausschreibungen ausgenommen. Sie erhalten die gültige Einspeisevergütung wie bisher (Beispiel: für eine im September 2016 fertiginstallierte PV-Anlage auf dem Dach bis 10 kWp  beträgt die Einspeisevergütung 12,31 ct/kWh - 20 Jahre lang). Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (das EEG 2017) tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

zur Liste

So erreichen Sie uns

Umweltzentrum des
Handwerks Thüringen
In der Schremsche 3
07407 Rudolstadt

Tel.: 03672 377180
Fax: 03672 377188

E-Mail schreiben