Förderaufruf für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur

31.05.2024 • Anträge können ab dem 3. Juni 2024 gestellt werden.

Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat angekündigt, ab dem 3. Juni 2024 das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fortzusetzen. Im Rahmen eines neuen Förderaufrufs unterstützt es Unternehmen mit zusätzlichen 150 Millionen Euro beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie die dafür notwendigen Netzanschlüsse.

Details zur Förderung

Das Förderprogramm richtet sich überwiegend an das Transport- und Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und weitere gewerbliche Flottenanwender wie z.B. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. Gefördert werden neben Ladepunkten für E-Pkw auch Ladepunkte speziell für E-Lkw (unabhängig von der Fahrzeugförderung).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig:

  • Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für 
  • Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Antragsportal und Online-Seminar zum Förderaufruf

Anträge können ab dem 3. Juni 2024 über den Projektträger Jülich gestellt werden. Zudem haben Interessenten die Gelegenheit, am 3. Juni 2024 von 10 bis 11 Uhr an einem Online-Seminar der NOW GmbH teilzunehmen.

zur Liste