GEG Gebäudeenergiegesetz

24.10.2019 • eine kurze Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019  das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.

Wichtige Punkte sind in der anhängenden pdf zusammengefasst und hier in Kürze genannt:

- keine Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus an Gebäude

- die Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand 2023

- eine Einschränkung zum Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026

- im Falle des Verkaufs oder einer größeren Renovierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses die Beratung des Käufers bzw. des Eigentümers 
 

 

  GEG Mitteilung des BMWI

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