So läuft die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle künftig ab

15.12.2017 • POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung im August in Kraft getreten

Am 1. August 2017 ist die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in Kraft getreten. POP steht für „persistente organische Schadstoffe“. Sie regelt dauerhaft die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen  wie etwa Dämmstoffe auf Styroporbasis.

HBCD (Hexabromcyclododecan) ist ein additives Flammschutzmittel, welches vorwiegend in Polystyrolschaum, in hoch-schlagfestem Polystyrol und in Polstermöbeln Einsatz findet.

Laut dieser Verordnung werden HBCD-haltige Dämmstoffabfälle grundsätzlich  als nicht gefährlich eingestuft, aber die Entsorgung bleibt weiter überwachungsbedürftig. 

Weiterhin wurde ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt sowie eine Nachweis- und Registerpflicht zwecks Dokumentation eingeführt.

Für das Bauhandwerk ändert sich nicht viel, denn ein Vermischungsverbot mit anderen Bauabfällen war bereits vorher Bestandteil der ordnungsgemäßen Entsorgung.

Von der Pflicht zur Getrenntsammlung wurden Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig befreit, da eine Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen wird. In der Verordnung werden konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt.

Zur Sicherstellung der vollständigen thermischen Verwertung wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen. Die  Massenbegrenzung auf 20 Tonnen

bei der Nutzung des Sammelentsorgungsverfahrens für HBCD-haltige Dämmstoffe wurde aufgehoben.

Neu ist: Es gibt für diese Abfälle vom Entsorger einen einseitigen Übernahmeschein pro Entsorgungsvorgang  (in Papierform), welcher die entsorgte Menge als auch deren fachgerechte getrennte Sammlung bescheinigt. Alle anderen Nachweispflichten entfallen für den Handwerksbetrieb. Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet diesen Übernahmeschein in einem separaten Ordner abzulegen (Register). Dieses Register ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Ein sauberes Trennen vor allem von HBCD-belastetem und -freiem Material hilft Kosten zu sparen, da die Menge der Abfälle sinkt, die zwingend zur Müllverbrennungsanlage gebracht werden muss.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Büttner gern zur Verfügung.

www.umweltzentrum.de  oder Tel.: 03672-377180

zur Liste

So erreichen Sie uns

Umweltzentrum des
Handwerks Thüringen
In der Schremsche 3
07407 Rudolstadt

Tel.: 03672 377180
Fax: 03672 377188

E-Mail schreiben