Kältemittelverknappung ab 2018 ("F-Gas-Verordnung")

17.11.2017 • Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 70% bis 2030.

Die sogenannte „F-Gas-Verordnung“ gilt seit dem 01.01.2015. Sie soll den Anreiz erhöhen, alternative Kältemittel einzusetzen, anstelle von fluorierten Treibhausgasen ( F-Gasen). Ziel ist es die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 70 Prozent zu reduzieren, da diese Gase ozonabbauend wirken und den Treibhauseffekt weiter verstärken.

Ab Jahresbeginn 2018 dürfen deshalb Hersteller und Anbieter in den EU-Staaten nur noch Kältemittel mit einem CO2-Äquivalent von insgesamt 115 Millionen Tonnen verkaufen. Das sind 37 Prozent weniger als zum Referenzjahr 2015. Die Folgen der stufenweisen  Verknappung, waren bereits in diesem Jahr zu spüren, als die Preise der betreffenden Kältemittel stark gestiegen sind (verdoppelt).

Nicht nur Kälte- / Kühlanlagen, sondern auch Wärmepumpen, die in den letzten Jahren zum Wärmeerzeuger Nummer eins aufgestiegen sind, werden mit F-Gasen betrieben. Vor allem im Bereich Gewerbekälte wird es zu drastischen Änderungen kommen. Wenn Sie Betreiber einer der oben genannten Anlagen sind, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen und auf andere Techniken bzw. alternative Mittel umsteigen. Wir beraten Sie dabei gern kostenfrei.

Dienstleistungen des MIE-Projektes für das Handwerk:

Im Rahmen der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ unterstützt das Umweltzentrum des Handwerks Thüringen Mitgliedsbetriebe bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Dabei erhalten die Betriebe bei einem Vor-Ort-Termin zunächst eine Einstiegsberatung und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.

Das Projekt MIE wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen zu diesem Angebot gibt es unter:

www.umweltzentrum.de

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