Registrierungspflicht auch für Batteriespeicher

26.10.2017 • Batteriespeicher die mit regenerativen Strom gespeist werden, müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Bereits seit August 2014 ist die Registrierung von Speichern bei der Bundesnetzagentur verpflichtend. In den letzten Jahren investierten zahlreiche Betreiber von Solarstrom-Anlagen in Stromspeicher, um die Eigenversorgung zu steigern und gegen Strompreissteigerungen und Netzausfälle gewappnet zu sein. Fördermittel der KfW und der Thüringer Aufbaubank, wie z.B. Solar Invest haben dies noch zusätzlich angekurbelt. 

Von dieser Registrierungspflicht sind alle Speicher betroffen, die seit 01.08. 2014 in Betrieb genommen wurden.

Bis August 2017 wurden gerade einmal 135 Speicher bei der Bundesnetzagentur registriert.

Zügig Registrieren!
Auf der Homepage der Bundesnetzagentur befindet sich ein Rechtshinweis, sowie ein Online-Meldeformular zum EE-Anlagenregister.

Versäumte Registrierungspflichten können von der Bundesnetzagentur als Ordnungswidrigkeit gehndet und mit einem Bußgeld bestraft werden (bisher wurde darauf allerdings verzichtet).

Eine Registrierung sollte spätestens 4-Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen.

 

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.

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