Änderung zur Erst-Eintragung als Experte für Nichtwohngebäude (KfW)

17.05.2017 • ab 1.10.2017

http://www.gih.de/blog/aenderung-zur-erst-eintragung-als-experte-fuer-energieeffizient-bauen-und-sanieren-nichtwohngebaeude-kfw/ "Ab dem 1.10.2017 sind bei der Eintragung für das „Energieeffizient Bauen und Sanieren" für Nichtwohngebäude 80 Unterrichtseinheiten (UE) statt 50 UE vorgeschrieben.

Die bisherige Voraussetzung für die Eintragung Nichtwohngebäude (NWG): Kurse mit 50 UE zur DIN V 18599 für Nichtwohngebäude, inklusive Prüfung und Abschlussbericht. Sie müssen bis 30.09.2017 abgeschlossen werden. Experten sollten den Antrag auf Eintragung dann auch zeitnah stellen, da es eine zeitlich begrenzte Übergangsfrist geben wird, in der diese Kurse noch für eine Eintragung angerechnet werden.

Nach dem 30.09.2017 absolvierte Kurse müssen 80 UE umfassen.

Neben dieser Weiterbildung sind zudem in beiden Fällen 100 UE zu Basisthemen einzureichen (diese sind u.U. mit dem Eintrag als Experte für Wohngebäude abgedeckt). Aktuell können diese noch in Form von mehreren kleineren Fortbildungen eingereicht werden – zukünftig wird es auch für die Basisthemen eine zusammenhängende Weiterbildung geben.

Genauer im demnächst aktuellen Regelheft der dena nachzulesen."

 

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