Ab 1. April 2017 wird das Energielabel für neue Holzheizungen Pflicht

31.03.2017 • Pelletkessel, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel erhalten ein Label

Wer sich bisher einen neuen Öl- oder Gaskessel angeschafft hat, kennt das Energielabel, dass gut sichtbar auf dem Gerät angebracht bzw. schon im Angebot erwähnt wurde. Das Label mit dem zugehörigen Produktdatenblatt zeigt dem Verbraucher, wie der Energieverbrauch für die jeweilige Heizungsart eingeordnet werden kann.

Ab 1. April wird diese Kennzeichnungspflicht  auf die Festbrennstoffkessel ausgeweitet. Die Effizienzklasse ist schon bei Abgabe des Angebotes für Holz- Pellet und Hackschnitzelkessel bzw. Verbundanlagen zu veröffentlichen. Theoretisch sind sogar Kohlekessel betroffen. Verbundanlagen mit Solaranlagen erreichen bessere Einstufungen. Die Herstellerdaten zur Berechnung dieser Verbundlabel sind auf der Plattform: http://www.heizungslabel.de/ hinterlegt und kann vom anbietenden Handwerker eigenständig durchgeführt werden.

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