Zuschuss für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz

01.03.2017 • unterstützt die KfW mit dem Programm 455

beträgt 10% für Maßnahmen zum Einbruchschutz und der Barrierereduzierung (Sanitär, Elektro, Zuwegung, auch im Außenbereich) bestimmter Wohngebäude im Bestand. Diese Förderung beantragen Sie direkt bei der KfW bestenfalls mit Unterstützung ihres Handwerkunternehmen vor Beginn der Maßnahme:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/#1

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
    oder
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen)

Für größere Wohngebäude im Bestand steht ein Kreditprogramm (159) zur Verfügung. Meist wird ein Wohngebäude auch gleichzeitig energetisch saniert. Dazu empfiehlt die KfW die Kombination der Programme 430 und 455.

 

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