6. Förderaufruf für Ladeinfrastruktur

01.07.2020 • läuft bis zum 22.7.2020

Bei dem neuen 6. Aufruf können private Investoren, Städte und Gemeinden Anträge stellen. Gefördert wird neben 24/7-zugänglicher Ladeinfrastruktur zusätzlich solche, die zumindest Montag-Samstag jeweils mindestens 12h zugänglich ist (bspw. für Kundenparkplätze). Anträge können bis 22.07.2020 eingereicht werden. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.html

Hintergrund: Am 18.05.2016 hat das Bundeskabinett ein Marktanreizprogramm für die Elektromobilität beschlossen. Teil des Programms ist auch die Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Seit Anfang 2017 wird im Rahmen des Förderprogramms der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten gefördert.

Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Netzes von Schnelllade- und Normalladestationen initiieren. Ziel ist der Aufbau von mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020. Die Bundesregierung stellt dafür 300 Millionen Euro von 2017 bis 2020 bereit. Unterstützt werden sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden.

Gefördert werden grundsätzlich Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 Kilowatt, Schnellladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt, sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz. Die technischen Mindestanforderungen an geförderte Ladeinfrastruktur werden durch die Ladesäulenverordnung vorgegeben. Ergänzt werden weitere Vorgaben, die die Kundenfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur stärken.

Am 13.02.2017 hat die Europäische Kommission die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur beihilferechtlich genehmigt. Die Förderrichtlinie sowie der erste Förderaufruf wurden am 15.02.2017 im Bundesanzeiger und auf der Homepage des BMVI veröffentlicht und sind in Kraft getreten.

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI trifft auf eine sehr große Nachfrage. Alle Informationen zum Förderprogramm und für die Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter http://www.bav.bund.de/. Hier geht es direkt zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

FAQ rund um das Thema „Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“.

Quelle: saena,   https://www.bmvi.de/ 

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