Fördermittel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) präsentiert ab Dezember 2006 die neue Förderdatenbank des Bundes im Internet mit erweiterten Suchmöglichkeiten, zusätzlichen Inhalten und rundum aktualisierter Optik.Hier einige ausgewählte Förderprogramme direkt:
KfW-Förderung Bauen, Wohnen und Modernisieren
Art der Förderung:
Förderprogramme der KfW-Bankengruppe zu
- Wohnraummodernisierung
- CO2-Minderung
- Nutzung erneuerbarer Energien
Förderfähige Kosten:
Zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank
Zu beantragen über die Hausbank!
Antragnehmende Stelle:
KfW-Förderung CO2-Gebäudesanierungsprogramm "Zuschuss für Baubegleitung"
Art der Förderung:
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wird ab sofort für Ein- und Zwei-Familienhäuser der neue Förderzweck ?Zuschuss für Baubegleitung? eingeführt.
Bezuschusst werden die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung in Höhe von
50%, maximal jedoch mit EUR 1.000,- pro Wohneinheit.
Der Zuschuss für Baubegleitung richtet sich wie der bereits bisher gewährte Investitionszuschuss an natürliche Personen, die Eigentümer von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern sind. Er kann auch von Antragstellern im Rahmen der Kreditvariante in Anspruch genommen werden, sofern sie Eigentümer von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern sind. Er wird direkt bei der KfW beantragt.
Gewährt wird der Zuschuss für Baubegleitung bei Sanierungen auf Neubauniveau oder besser nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) (Maßnahmen der Kategorie A und im Modellvorhaben).
Er ist an ein konkretes Sanierungsvorhaben gekoppelt, das entweder in der
Kredit- oder Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert wird.
Die fachgerechte Baubegleitung muss durch einen in Bundesprogrammen zugelassenen oder nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigten Energieberater durchgeführt werden.
Der Antragsteller hat der KfW die Beratung durch die Vorlage entsprechender Rechnungen, in der die Beratungsmaßnahmen einzeln aufgelistet sind, nachzuweisen. Nachdem der erfolgreiche Abschluss des Vorhabens nachgewiesen wurde, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt an den Antragsteller.
Förderfähige Kosten:
Kosten für Energieberatung und Baubegleitung in Höhe von 50%
maximal 1.000,- EUR / Wohneinheit
Antragnehmende Stelle:
Link:
weitere Informationen auf der Homepage der KfW-Bankengruppe
Förderprogramm "Thüringen-Invest"
Art der Förderung:
Förderung von Existenzgründungen sowie Investitionsvorhaben von Unternehmen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) gefördert werden.
Es können Investitionsvorhaben gefördert werden,
1. wenn das Antrag stellende Unternehmen mindestens einen Ausbildungsplatz bis zum Ende des Jahres, in dem die Investition abgeschlossen wird, einrichtet und einen neuen Ausbildungsvertrag abschließt oder
2. wenn das Antrag stellende Unternehmen mindestens einen zusätzlichen Vollzeitarbeitsplatz schafft und über die Zweckbindefrist von 3 Jahren auch tatsächlich besetzt oder
3. wenn ein Existenzgründer in die Selbständigkeit eintritt und damit auf Dauer eine tragfähige Vollexistenz schafft.
Entscheidend für die Förderfähigkeit der Investitionen ist deren Aktivierungsfähigkeit.
Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden
* neu anzuschaffenden aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten Sachanlagevermögenswerte (z.B. bauliche Investitionen, Maschinen und Einrichtungen), unabhängig davon, ob sie planmäßig oder als geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden;
* anzuschaffenden immateriellen Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie dem Geschäftsbetrieb als Anlagevermögen dienen sollen
und mindestens über die Zweckbindefrist im Betrieb des Erwerbers bleiben.
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis einschließlich 50 EUR netto sind von der Förderung ausgeschlossen.
Nicht förderfähig sind u. a. Kosten für Grundstücke und Immobilien, Fahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Eigenleistungen, Wirtschaftsgüter, die über Leasing oder Mietkauf finanziert werden und Wirtschaftsgüter, die über sonstige Ratenkaufvereinbarungen finanziert und nicht im bewilligten Investitionszeitraum vollständig bezahlt werden.
Förderfähige Kosten:
Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionssumme bzw. max. 20.000 Euro; damit kann ein zinsgünstiges Förderdarlehen bis zu 100.000 EUR kombiniert werden.
Antragnehmende Stelle:
KfW-Programm Erneuerbare Energien ?Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien?
Art der Förderung:
Antragsberechtigte:
? Kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften,
? Freiberuflich Tätige,
? Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte (Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) einhalten,
? Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände,
? Privatpersonen, gemeinnützige Investoren
? Großunternehmen nur bei besonderer Förderwürdigkeit von Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie, großen Solarkollektoranlagen, Nahwärmenetzen oder großen Wärmespeichern
Förderfähig soll ab 2008 die Errichtung und Erweiterung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse für die thermische Nutzung und zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW sein.
Dazu zählen:
? Kessel zur Verbrennung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln
? Vergaserkessel zur Verbrennung von Scheitholz,
? Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets bzw. Holzhackschnitzeln
und Scheitholz.
Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie (ab 400 m Bohrtiefe) für die thermische Nutzung sollen ab 2008 mit vier voneinander unabhängigen Förderbausteinen gefördert werden.
Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie (ab 400 m Bohrtiefe) zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWKAnlagen) sollen prioritär durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert werden.
Die in 2007 eingeführte Förderung über Tilgungszuschüsse aus Mitteln des BMU für die Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen wird unverändert weitergeführt.
Künftig werden Nahwärmenetze auch dann gefördert, wenn nicht gleichzeitig eine im Programm förderfähige Wärmeerzeugungsanlage errichtet wird.
Große Wärmespeicher mit einem Speichervolumen von mehr als 20m³ Wasservolumen für folgende Nutzungen sollen künftig gefördert werden:
? für den Ausgleich des Tagesgangs der Wärmelast
? oder für den Ausgleich des saisonalen Gangs der Wärmelast bei Anlagen zur Nutzung erneuerbare Energien
Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität sollen ab 2008 im KfWProgramm Erneuerbare Energien gefördert werden können, sofern
? bei der Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität maximal 0,5 % des Methans
in die Atmosphäre emittiert bzw. entweicht,
? bei der Aufbereitung und Einspeisung maximal 0,5 kWh pro Normkubikmeter
Rohbiogas verbraucht wird und
? eine Bereitstellung der Prozesswärme (bei der Biogas-Herstellung und Biogas-
Aufbereitung) aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas nachgewiesen wird.
Förderfähige Kosten:
Biomasse:
Grundförderung 20?/ kW
Innovationsförderbonus für besonders niedrige Staubemissionen 20?/ kW
Innovationsförderbonus für die Errichtung eines Pufferspeichers 20?/ kW
Gesamtförderhöchstbetrag 100.000 ? Tilgungszuschuss je Anlage
Nahwärmenetze:
Für Wärmenetze, für die keine Förderung aus dem KWKG beantragt/ gewährt wird/wurde gilt:
im Rahmen einer erstmaligen Erschließung 60 ? Tilgungszuschuss je Meter Trassenlänge andernfalls 80?, höchstens jedoch 1.000.000 ? (Förderhöchstbetrag)
Für Wärmenetze, für die auch Förderung aus dem KWKG beantragt/ gewährt wird/wurde gilt:
im Rahmen einer erstmaligen Erschließung 20 ? Tilgungszuschuss je Meter Trassenlänge, höchstens jedoch 1.000.000 ? Tilgungszuschuss
Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität:
Tilgungszuschuss 30%; Die Förderung ist nicht mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln kumulierbar.
Finanzierungsanteil/Kreditbetrag
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, maximal 10 Mio. EUR.
Antragnehmende Stelle:
Banken und Sparkassen,
Energieeffizienzberatung (Sonderfonds Energieeffizienz in KMU)
Art der Förderung:
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der Energieeffizienzberatung ist eine Listung in der KfW-Beraterbörse unter www.kfw-beraterboerse.de.
Die Energieeffizienzberatung wird ab Anfang 2008 über Regionalpartner vor Ort, die die ersten Anlaufstellen für Unternehmen sind, angeboten.
Förderfähige Kosten:
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. 640 EUR pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 EUR)
Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 EUR pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR.
Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden.
Antragnehmende Stelle:
Link:
KfW Beraterbörse
